AGB für Unternehmer

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand Dezember 2021

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf gewerbliche Kunden. Bei Endverbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.

1. Allgemeines - Geltungsbereich

1.1 Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.2 Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten bei ständiger Geschäftsbeziehung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, wenn sie bei einem früheren Auftrag Vertragsbestandteil geworden sind.

1.3 Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Bestellungen

2.1 Sämtliche unserer Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend.

2.2 Bestellungen des Kunden sind verbindlich. Bestellungen des Kunden können wir innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen.

2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige technische Daten geben Annäherungswerte wieder. Sie sind für uns unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2.4 Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen sind nur dann verbindlich, wenn sie in Schrift- oder in Textform von EMG bestätigt sind.

2.5 An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

3. Preise-Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Fracht, Zoll.

3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.3 Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.6 Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erfolgt der Einzug der Lastschrift 7 Tage nach Rechnungsdatum mit einem Skonto von 5 % auf alle rabattfähigen Beträge. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zulasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die Firma EMG verursacht wurde.

4. Lieferzeit

4.1 Nur ausdrücklich vereinbarte Liefertermine sind für uns verbindlich. Maßgebend ist unsere Auftragsbestätigung.

4.2 Ist der Liefertermin unverbindlich, kann der Kunde zwei Wochen nach Überschreitung dieses Termins uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.

4.3 Die Einhaltung der Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden bereitzustellender Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Wird dieses nicht erfüllt, so verlängern sich die Fristen in einem angemessenen Umfang; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.

5. Gefahrübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

6. Gewährleistung

6.1 Mängelansprüche des Kunden setzten voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, EMG unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

6.2 Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Beim Kauf gebrauchter Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

Für Ansprüche auf Schadensersatz gilt Ziffer 6. nicht; für diese Ansprüche gilt die Regelung in Ziffer 7.

7. Haftung

7.1 Wir leisten Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:

a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe einschl. von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

b) Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verzug, Unmöglichkeit und bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche grundlegenden Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluss des Kunden waren und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Ansonsten haften wir nicht.

c) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung nach dem Bundesdatenschutzgesetz sowie eine sonstige zwingende gesetzliche Haftung sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei der Übernahme einer Garantie.

8. Konstruktionsänderung

EMG behält sich das Recht vor, technische Verbesserungen und durch Weiterentwicklung bedingte Konstruktionsänderungen vorzunehmen. EMG ist nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

9. Eigentumsvorbehaltssicherung

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

9.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

9.4 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

9.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

9.6 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt.

Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

9.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind, mit Ausnahme von Geldforderungen, nicht übertragbar.

10.2 Die Vertragssprache ist deutsch.

10.3 Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so zieht dieses nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

11.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Gütersloh.

12. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG) wird ausgeschlossen.

- Ende der AGB -