Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand Dezember 2021
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf gewerbliche Kunden.
Bei Endverbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
1.
Allgemeines - Geltungsbereich:
1.1
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Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten
ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an,
es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir
in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos
ausführen.
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1.2
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Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten bei
ständiger Geschäftsbeziehung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden,
wenn sie bei einem früheren Auftrag Vertragsbestandteil geworden sind.
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1.3
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Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur
gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
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2.
Bestellungen:
2.1
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Sämtliche unserer Angebote sind bis zur schriftlichen
Auftragsbestätigung freibleibend.
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2.2
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Bestellungen des Kunden sind verbindlich. Bestellungen des Kunden
können wir innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen.
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2.3
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Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige technische Daten
geben Annäherungswerte wieder. Sie sind für uns unverbindlich, wenn sie nicht
ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
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2.4
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Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen sind nur dann
verbindlich, wenn sie in Schrift- oder in Textform von EMG bestätigt sind.
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2.5
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An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor.
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3.
Preise-Zahlungsbedingungen:
3.1
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten
unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Fracht, Zoll.
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3.2
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Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in
der Rechnung gesondert ausgewiesen.
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3.3
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Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung.
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3.4
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
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3.5
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Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein
Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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3.6
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Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erfolgt der Einzug
der Lastschrift 7 Tage nach Rechnungsdatum mit einem Skonto von 5 % auf alle
rabattfähigen Beträge. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification)
wird auf 5 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu
sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der
Lastschrift entstehen, gehen zulasten des Kunden, solange die Nichteinlösung
oder die Rückbuchung nicht durch die Firma EMG verursacht wurde.
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4.
Lieferzeit:
4.1
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Nur ausdrücklich vereinbarte Liefertermine sind für uns verbindlich.
Maßgebend ist unsere Auftragsbestätigung.
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4.2
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Ist der Liefertermin unverbindlich, kann der Kunde zwei Wochen nach
Überschreitung dieses Termins uns schriftlich auffordern, binnen angemessener
Frist zu liefern.
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4.3
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Die Einhaltung der Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang
sämtlicher vom Kunden bereitzustellender Unterlagen sowie die Einhaltung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen durch den
Kunden voraus. Wird dieses nicht erfüllt, so verlängern sich die Fristen in
einem angemessenen Umfang; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu
vertreten haben.
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5.
Gefahrübergang:
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die
Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
6.
Gewährleistung:
6.1
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Mängelansprüche des Kunden setzten voraus, dass dieser seinen nach §
377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung,
soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen
und, wenn sich ein Mangel zeigt, EMG unverzüglich Anzeige zu machen.
Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei
denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar
war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich
nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in
Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
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6.2
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Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Sachmängeln verjähren bei neuen
Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Beim Kauf gebrauchter Sachen ist die
Gewährleistung ausgeschlossen.
Für Ansprüche auf Schadensersatz gilt Ziffer 6. nicht; für diese
Ansprüche gilt die Regelung in Ziffer 7.
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7.
Haftung:
7.1
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Wir leisten Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in
folgendem Umfang:
a)
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
in voller Höhe einschl. von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
b)
Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei
Verzug, Unmöglichkeit und bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht,
und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche grundlegenden Pflichten,
die maßgeblich für den Vertragsabschluss des Kunden waren und deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren
Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Ansonsten haften wir nicht.
c)
Die Haftung wegen schuldhafter
Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt; dies
gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die
Haftung nach dem Bundesdatenschutzgesetz sowie eine sonstige zwingende
gesetzliche Haftung sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei
der Übernahme einer Garantie.
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8. Konstruktionsänderung:
EMG behält sich das Recht vor, technische Verbesserungen und durch
Weiterentwicklung bedingte Konstruktionsänderungen vorzunehmen. EMG ist nicht
verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten
vorzunehmen.
9. Eigentumsvorbehaltssicherung:
9.1
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Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der
Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme
der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten –
anzurechnen.
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9.2
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Der Kunde ist
verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten
rechtzeitig durchführen.
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9.3
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Bei Pfändungen
oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten,
haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
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9.4
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Der Kunde ist
berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen;
er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus
der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter
verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch
nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber
dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung mitteilt.
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9.5
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Die Verarbeitung
oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter
Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
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9.6
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Wird die
Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den
anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die
Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass
der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt.
Der Kunde verwahrt
das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
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9.7
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Wir verpflichten
uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
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10.
Sonstige Bestimmungen:
10.1
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Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind, mit Ausnahme von Geldforderungen,
nicht übertragbar.
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10.2
10.3
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Die Vertragssprache ist deutsch.
Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen unwirksam sein, so zieht dieses nicht die Unwirksamkeit des
ganzen Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die
einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
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11.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
11.1
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
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11.2
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Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist Gütersloh.
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12.
Anwendbares Recht:
Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des
UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf – CISG) wird ausgeschlossen.
-Ende
der AGB-